Aus: Ausgabe vom 22.01.2015, Seite 4 / Inland
BGH stärkt Rechte von Mietern
Karlsruhe. Mieter können Schadenersatz verlangen, wenn sie beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Er gab damit im Grundsatz einer Hamburger Mieterin recht. Sie macht geltend, beim Verkauf ihrer Wohnung 2011 nicht die Gelegenheit bekommen zu haben, diese selbst zu erwerben. Den konkreten Fall verwiesen die BGH-Richter an die Vorinstanz zurück. Mieter haben ein gesetzliches Vorkaufsrecht, wenn ihre Wohnung an Dritte verkauft wird. Unklar war, ob sie Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn ein Vermieter sich beim Verkauf der Wohnung nicht daran hält. (dpa/jW)
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