Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 14.04.2015, Seite 4 / Inland

Flüchtlinge als Kündigungsgrund

Berlin. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat die Praxis verteidigt, zu Flüchtlingsheimen umgewidmeten Gebäuden den Versicherungsschutz zu entziehen. Wenn Schulen, Lagerhallen oder Privaträume zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzt würden, gebe es neue Gefahren und Auflagen, teilte der Gesamtverband GDV am Montag in Berlin mit. Es sei Aufgabe der Versicherer, auf solche Gefahrenlagen hinzuweisen und die Beseitigung der Mängel zur Bedingung zu machen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte zuvor von einem fatalen Signal gesprochen. Flüchtlingsunterbringung dürfe nicht mit dem Entzug des Versicherungsschutzes bestraft werden, sagte Maas der Bild (Montag). Das Blatt berichtete von einer Ferienunterkunft im Odenwald, der die Inventarversicherung gekündigt worden war, weil sie Flüchtlinge aufnehmen wollte. (dpa/jW)