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Aus: Ausgabe vom 28.04.2015, Seite 4 / Inland

Prozess um erkranktes Flüchtlingskind

Nürnberg. Mit einer ausführlichen Aussage des Bereitschaftsarztes hat am Montag in Nürnberg der Berufungsprozess um ein lebensgefährlich erkranktes Flüchtlingskind begonnen. Der damals anderthalbjährige Junge war im Dezember 2011 in einem Aufnahmelager im mittelfränkischen Zirndorf schwer erkrankt. Als die Eltern versuchten, Hilfe für ihr Kind zu bekommen, wurden sie von den Pförtnern aufgefordert, sich zuerst einen Krankenschein zu besorgen. Eine Angestellte schickte die Familie dann zu Fuß zu einer Kinderärztin, die sofort den Bereitschaftsarzt rief. In erster Instanz waren die beiden Wachmänner wegen fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafen verurteilt worden. (dpa/jW)

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