Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 30.04.2015, Seite 4 / Inland

95 »vertrauliche Geburten«

Berlin. Seit einem Jahr können schwangere Frauen ihre Kinder im Krankenhaus zur Welt bringen, ohne dort ihren Namen zu nennen. Wie das Bundesfamilienministerium am Mittwoch mitteilte, haben bisher 95 Frauen und Mädchen das neue Angebot der »vertraulichen Geburt« genutzt. Das Gesetz war am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Die Kosten für die Behandlung übernimmt der Bund. Der Name der Mutter wird bei der »vertraulichen Geburt« von der zuständigen Fachberaterin in einem Herkunftsnachweis festgehalten. Frühestens nach 16 Jahren kann er vom zur Adoption freigegebenen Kind erfragt werden. (dpa/jW)