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Aus: Ausgabe vom 05.05.2015, Seite 5 / Inland

Prozess um »Schienenkartell«

Bochum. Im Prozess um das sogenannte Schienenkartell wollen die Verteidiger auf eine Einstellung der Strafverfahren hinwirken. Das geht aus dem Protokoll einer internen Vorbesprechung hervor, das am Montag vor dem Bochumer Landgericht verlesen wurde. Zur Begründung wurde auf den aktiven Beitrag der Angeklagten zur Aufklärung der Affäre hingewiesen. Eine Verfahrenseinstellung sei »grundsätzlich vorstellbar«, heißt es in dem Protokoll. Voraussetzung sei allerdings die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Die liege zur Zeit aber nicht vor. Den sieben aktuellen und ehemaligen Führungskräften der Stahlkonzerne Voestalpine und ThyssenKrupp wird vorgeworfen, bei Ausschreibungen der Deutschen Bahn illegale Absprachen über Preise und Quoten getroffen zu haben. Der Schaden für die Bahn soll im dreistelligen Millionenbereich liegen. (dpa/jW)