Aus: Ausgabe vom 09.05.2015, Seite 5 / Inland
Beleidigung rechtfertigt Kündigung
München. Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter grob, muss er mit der Kündigung rechnen. Benutzt der Mieter etwa die Bezeichnung »Sie promovierter Arsch«, darf der Vermieter das Mietverhältnis sofort beenden. Das hat das Amtsgericht München in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Das Gericht berücksichtigte dabei, dass die Parteien im gleichen Haus wohnen und damit regelmäßige Zusammentreffen unausweichlich sind. Außerdem habe sich der Mieter nicht entschuldigt. Das Urteil ist rechtskräftig (Az.: 474 C 18543/14). (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Bleiben Sie politisch aktiv«
vom 09.05.2015 -
»Dieses seltsame Vorgehen gibt mir zu denken«
vom 09.05.2015 -
»Nachtwölfe« in Karlshorst
vom 09.05.2015 -
Niemand muss allein zum Amt
vom 09.05.2015 -
Denkzettel für PR-Agenten
vom 09.05.2015 -
»Das Festival ist unkommerziell und lädt zum Mitmachen ein«
vom 09.05.2015 -
Lauter »gute Absichten«
vom 09.05.2015