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Aus: Ausgabe vom 28.05.2015, Seite 15 / Medien

»Rabauke« gilt als Beleidigung

Schwerin/Pasewalk. Der Deutsche Journalistenverband (DJV) hat die Verurteilung eines Journalisten wegen Beleidigung durch das Amtsgericht Pasewalk (Kreis Vorpommern-Greifswald) kritisiert. Ein Richter dürfe einem Journalisten nicht vorschreiben, was er beruflich zu äußern habe, erklärte Corinna Pfaff als DJV-Landesgeschäftsführerin Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag in Schwerin. »Das Urteil erinnert an Zensur.« Der Reporter der Neubrandenburger Tageszeitung Nordkurier hatte einen Waidmann aus Vorpommern Mitte 2014 als »Rabauken-Jäger« bezeichnet, weil dieser ein totes Reh hinter dem Auto hergeschleift hatte. Der Journalist wurde am 21. Mai wegen Beleidigung zu rund 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt. (dpa/jW)