Post: weiterhin Sonntagszustellungen
Bonn. Auch nach dem Ende des rund vierwöchigen Streiks wollte die Post den Rückstau bei der Sendungszustellung mit Sonntagsarbeit aufarbeiten. Dies werde punktuell in einigen vom Streik besonders betroffenen Gebieten geschehen, teilte das Unternehmen am Freitag auf Anfrage mit. Nähere Angaben wollte eine Sprecherin nicht machen. Das Unternehmen werde sich dabei strikt an alle gesetzlichen Vorschriften halten, hieß es. Ausnahmen sehe das Arbeitszeitgesetz etwa beim Transport verderblicher Waren vor. Geplant sei unter anderem die Auslieferung von Lebensmittelpaketen sowie von Medikamenten- und Laborsendungen. Zuvor hatten die Verwaltungsgerichte in Münster und Düsseldorf in der vergangenen Woche Eilanträge des Unternehmens zur Genehmigung von Sonntagsarbeit abgewiesen. Bei der Klagebegründung habe das Unternehmen nicht hinreichend dargelegt, ob ein Abbau der Rückstände auch ohne Sonntagsarbeit möglich wäre, hieß es in Münster. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf verwies dagegen darauf, dass die Allgemeinheit nachteilige Folgen aus einem Arbeitskampf grundsätzlich hinnehmen müsse. Sonntagszustellungen der Post während des noch laufenden Streiks waren zuvor auf heftige Kritik gestoßen. Einige Bundesländer hatten sie untersagt. Die Gewerkschaft ver.di hatte die Aktion damals als »ungesetzlich« kritisiert.
Die Post und ver.di hatten sich auf eine Einmalzahlung von 400 Euro zum 1. Oktober, eine Lohnerhöhung um zwei Prozent im Jahr 2016 und eine Erhöhung von 1,7 Prozent ein weiteres Jahr später geeinigt. Die Gewerkschaft forderte vergeblich die Wiederaufnahme von ausgegliederten Regionalgesellschaften in den Haustarifvertrag der Post. Konzernchef Frank Appel signalisierte, dass man mit den Vereinbarungen gut leben könne: »Das war ein moderater Tarifabschluss.« Einzelheiten zu den Streikkosten werde er mit den Quartalszahlen am 6. August bekanntgeben, kündigte der Post-Chef an. (dpa/Reuters/jW)
Mehr aus: Betrieb & Gewerkschaft
-
Handlungsmacht im Klamottenladen
vom 14.07.2015 -
Gewünschte Deregulierung
vom 14.07.2015