Urteil gegen Gelöbnisproteste: Trillerpfeifen als Angriffswaffe?
jW sprach mit dem Berliner Rechtsanwalt Stephan Schrage
Frank BrendleF: Das Landgericht Berlin hat am Dienstag voriger Woche entschieden, daß die Protestaktion gegen das Berliner Bundeswehrgelöbnis im Juni 1999 strafbar war. Das Amtsgericht hatte dies noch anders gesehen. Wie kam es zu der neuen Rechtsauffassung?
Das Gericht ist der Berufungsbegründung der Staatsanwaltschaft gefolgt. Demnach soll es sich beim Gelöbnis um eine Versammlung gehandelt haben, die von den Jugendlichen gestört worden ist.
F: Ein Militärritual als Ver...
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