Kein Ruhestand mit 63 bei Rente mit Abschlägen
Dortmund. Wer im Ruhestand bereits eine Altersrente mit Abschlägen bezieht, kann einem aktuellen Urteil zufolge nicht in die abschlagsfreie Rente mit 63 wechseln. Nach bindender Bewilligung einer Rente sei der Wechsel in die Rente mit 63 ausgeschlossen, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. (Az. S 61 R 108/15) Im vorliegenden Fall ging es um eine Versicherte, die bereits seit Mai 2013 eine Altersrente für Frauen mit einem Abschlag von 5,7 Prozent für vorzeitige Inanspruchnahme bezieht. (AFP/jW)
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