Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 30.07.2015, Seite 5 / Inland

Urteil: Schadenersatz nach Gefängnisausbruch

Aachen. Für den folgenschweren Überfall auf einen Gefängniswärter bei ihrer Flucht müssen zwei Ausbrecher und ihr Helfer Schadenersatz zahlen. Das hat das Aachener Landgericht am Mittwoch entschieden und Berufung zugelassen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte rund 30.000 Euro gefordert, weil der überwältigte Vollzugsbeamte vorzeitig pensioniert werden musste. Das Opfer hatte nach Gerichtsangaben eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Das Land hatte Schadenersatz gefordert für die medizinische Behandlung und die Lohnfortzahlung. Die beiden Verurteilten waren 2009 mit Hilfe eines anderen Vollzugsbeamten aus der JVA Aachen geflohen und hatten dabei das ahnungslose Opfer in einer Schleuse überwältigt. Sie hatten auf ihrer Flucht durch Nordrhein-Westfalen mehrere Geiseln genommen. Sie wurden wegen erpresserischen Menschenraubes und Geiselnahme zu hohen Haftstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. (dpa/jW)