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Aus: Ausgabe vom 30.07.2015, Seite 2 / Inland

Serbien zum sicheren Land für Roma erklärt

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat keine Zweifel an der Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat für Asylbewerber. Dies gelte auch für Roma, entschied der VGH in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (AZ.: A 6 S 1259/14). Geklagt hatte ein Angehöriger dieser Volksgruppe aus Serbien, dessen Asylantrag als unbegründet abgelehnt worden war. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart hatte er zunächst Erfolg: Es entschied damals, dass dem Kläger Schutz als Flüchtling zu gewähren sei, weil ihm in Serbien Verfolgung drohe. Für den VGH war nun ausschlaggebend, dass es dort staatlicherseits keine Verfolgung von Roma gebe. Flüchtlingsorganisationen sprechen aber von pogromartigen Übergriffen und einem strukturellen Ausschluss aus der Gesellschaft. (dpa/jW)

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