Chelsea Manning bestraft
Washington. Die inhaftierte Whistleblowerin Chelsea Manning wird nach einem Disziplinarverfahren mit Strafmaßnahmen belegt. Ein Ausschuss ihrer Haftanstalt ordnete an, dass sie drei Wochen lang nicht den Fitnessraum, die Bibliothek und das Außengelände der Haftanstalt benutzen dürfe. Dies teilte sie am Dienstag über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Die Strafe könnte zudem eine vorzeitige Freilassung wegen guter Führung verhindern. Manning war unter anderem wegen »Respektlosigkeit« vor den Disziplinarausschuss gestellt worden. Außerdem sei sie im Besitz von eingeschmuggelten Büchern und Zeitschriften gewesen. Manning sitzt in Haft, weil sie der Enthüllungsplattform Wikileaks geheime Informationen über Kriegsverbrechen des US-Militärs im Irak übermittelte. (AFP/jW)
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