Exwaffenlobbyist rechtmäßig verurteilt
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung zu sechseinhalb Jahren Haft bestätigt. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Augsburg sei unbegründet, teilte der BGH in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss mit. Über die Revision der Staatsanwaltschaft, die Schreiber auch wegen Bestechung des früheren Rüstungsstaatssekretärs Ludwig-Holger Pfahls verurteilt sehen will, verhandelt der BGH am kommenden Donnerstag, dem 3. September. Schreiber galt als Schlüsselfigur der CDU-Parteispendenaffäre. Das Landgericht Augsburg verurteilte ihn, weil er Provisionseinnahmen aus Waffengeschäften beim Finanzamt nicht angegeben und damit Steuern in Höhe von über 19 Millionen D-Mark (rund 9,7 Millionen Euro) hinterzogen hatte. (AFP/jW)
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