NSU-Prozess: Gericht lehnt Freilassung ab
München. Im NSU-Prozess hat das Gericht am Dienstag Anträge der beiden Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben abgelehnt. Beide hatten über ihre Verteidiger vergangene Woche die Aussetzung des Prozesses verlangt. Wohllebens Anwälte forderten außerdem die Freilassung ihres Mandanten aus der Untersuchungshaft. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl begründete die Ablehnung damit, dass die »Grundsätze des fairen Verfahrens« nicht verletzt seien. Wohllebens Anwälte verlangten daraufhin eine Unterbrechung der Verhandlung. Damit verzögerte sich am Dienstag erneut die Beweisaufnahme. Das Oberlandesgericht hatte vier Kriminalermittler geladen, die über Ausspähnotizen des »Nationalsozialistischen Untergrunds« Auskunft geben sollten. Daraus soll hervorgehen, wie die mutmaßlichen Terroristen ihre zehn Mordopfer auswählten. (dpa/jW)
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