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Aus: Ausgabe vom 27.10.2015, Seite 5 / Inland

Datenschützer wollen aktiv werden

Hamburg. Die Datenschutzbehörden in der BRD werden nach dem EuGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit von Datenübertragungen aus der EU in die USA nicht darauf warten, dass sich Betroffene beschweren. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kündigte am Montag stellvertretend für seine Landeskollegen an, Unternehmen daraufhin zu überprüfen, ob sie Daten weiterhin allein auf Grundlage von der vom EuGH kassierten Rechtskonstrukt »Safe Harbor« in die USA übermitteln. »Diese Prüfung wird insbesondere bei den Tochterunternehmen von Safe-Harbor-gelisteten US-Firmen erfolgen, die ihren Sitz in Hamburg haben«.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hatte in der vergangenen Woche die Zulässigkeit der Datentransfers in die USA in Frage gestellt. Die Datenschützer bezweifeln, ob die verwendeten Instrumente noch Gültigkeit haben. (dpa/jW)

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