Aus: Ausgabe vom 10.12.2015, Seite 5 / Inland
Teilniederlage im Fall Tengelmann
Düsseldorf. Die einstweilige Anordnung, mit der das Bundeskartellamt den vorzeitigen Vollzug der Fusion zwischen den Supermarktketten Kaiser's Tengelmann und Edeka untersagt hatte (jW berichtete), ist in wichtigen Teilen rechtswidrig. Den Beschluss hierzu hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch verkündet. Die beiden Unternehmen hatten Beschwerde eingelegt. Das OLG führte als Grund für seine Entscheidung die nicht ausreichende Begründung der Wettbewerbshüter an, die besagte, dass durch die Fusion ein Nachteil oder schwere Schäden für das Gemeinwohl drohen. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Berlin: Asylmisere ohne Ende
vom 10.12.2015 -
Gezielter Angriff auf Linke
vom 10.12.2015 -
Getrennte Wege
vom 10.12.2015 -
Halb- oder vierteldepressiv?
vom 10.12.2015 -
Ein Deal mit vielen offenen Fragen
vom 10.12.2015 -
»Damals konnten Fluchthelfer ihr Gehalt einklagen«
vom 10.12.2015