Aus: Ausgabe vom 06.02.2016, Seite 4 / Inland
Loveparade-Prozess ist weiter offen
Duisburg. Im Strafverfahren um die Loveparade-Katastrophe ist auch zwei Jahre nach Anklageerhebung weiter offen, ob es eine Gerichtsverhandlung geben wird. Das Landgericht Duisburg hat sich noch nicht festgelegt. Das Gericht werde aber voraussichtlich noch in diesem Frühjahr entscheiden, sagte dessen Sprecher Matthias Breidenstein. Bei dem Technofestival in Duisburg war es am 24. Juli 2010 zu einem Gedränge gekommen: 21 Menschen starben, mindestens 652 wurden verletzt. Am 10. Februar 2014 hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt und gegen vier Mitarbeiter des Veranstalters erhoben. Ihnen werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. (dpa/jW)
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