Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 17.02.2016, Seite 1 / Inland

Urteil: Abmahnungen bei Daimler Bremen rechtens

Bremen. Mercedes-Mitarbeiter, die nach einem spontanen Streik in Bremen abgemahnt wurden, ­mussten vor dem Arbeitsgericht der Hansestadt eine Niederlage hinnehmen. Die Abmahnungen seien rechtens und müssten nicht aus der Personalakte entfernt werden, sagte die Vorsitzende Richterin Paola Bosch am Dienstag. 30 Beschäftigte hatten gegen den Autobauer Daimler geklagt.

Im Dezember 2014 hatten Mercedes-Mitarbeiter im Bremer Werk ihre Arbeit niedergelegt, um gegen die Auslagerung von Arbeitsplätzen zu protestieren. Die IG Metall hatte nicht zu dem Streik aufgerufen. Darauf beruht die Argumentation des Unternehmens. Nach deutschem Recht dürfen nur Gewerkschaften zu Streiks aufrufen, und diese müssen auf Tarifverhandlungen bezogen sein. Die Kläger halten diese Auslegung für veraltet und wollen in Berufung gehen. (dpa/jW)