Auschwitz-Prozess: Ausweitung der Tatvorwürfe
Detmold. Im Detmolder Auschwitz-Verfahren hat das Landgericht die Tatvorwürfe gegen den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning erweitert. Gegen den 94jährigen werde jetzt wegen Beihilfe zu allen Morden in dem Vernichtungslager zwischen Januar 1943 und Juni 1944 verhandelt, teilte das Gericht am Montag mit. Bislang wurde Hanning Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen vorgeworfen. Die Anklage bezog sich im wesentlichen auf die Ermordung ungarischer Juden, die im Mai 1944 in Auschwitz begonnen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwar für den Tatzeitraum ab Januar 1943 ermittelt, viele Taten wie die Ermordung von polnischen und griechischen Juden aber nicht mitangeklagt. Dies sei geschehen, um das Verfahren zu verschlanken, hieß es von seiten der Staatsanwaltschaft. Hanning war als SS-Angehöriger von Anfang 1942 bis Juni 1944 in Auschwitz eingesetzt. (dpa/jW)
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