NPD-Verbot: Noch kein Urteil in Sicht
Karlsruhe. Das NPD-Verbotsverfahren zieht sich hin: Die neofaschistische Partei hat die Gelegenheit genutzt, in Karlsruhe eine ergänzende Stellungnahme einzureichen. In der dreitägigen Verhandlung am Bundesverfassungsgericht Anfang März hatte sie dafür eine Frist von sechs Wochen bekommen. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte der Deutschen Presseagentur den Eingang des 15seitigen Schriftsatzes vom 11. April, den die Partei auch auf ihre Homepage gestellt hat. Darin formuliert die NPD ihre eigene Version der in der Verhandlung von der Schweriner Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) und einer als Sachverständige geladenen Journalistin geschilderten Bedrohungen und Vorfälle. Außerdem versucht NPD-Anwalt Peter Richter mit mehreren Beispielen zu belegen, dass gegen rechts- und satzungswidriges Verhalten vorgegangen werde. Dem Sprecher zufolge hat auch der Bundesrat seinen Verbotsantrag inzwischen mit Belegen des Instituts für Zeitgeschichte untermauert. Die NPD hat nun wiederum Zeit, bis zum 13. Mai dazu Stellung zu nehmen. Damit ist zunächst nicht absehbar, wann die Beratungen des Senats in ein Urteil münden, ob die Partei verfassungswidrig ist. Ein erstes Verbotsverfahren war 2003 gescheitert, weil der Verfassungsschutz bis in die Parteispitze hinein Informanten hatte. (Az. 2 BvB 1/13) (dpa/jW)
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