Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 03.05.2016, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Branchenmindestlöhne seit dem 1. Mai

Berlin. Im Maler- und Lackiererhandwerk gilt seit 1. Mai ein allgemein verbindlicher Mindestlohn, der für ungelernte Beschäftigte bundesweit 10,10 Euro beträgt sowie für Gesellinnen und Gesellen 13,10 Euro in Westdeutschland, 12,90 Euro in Berlin und 11,30 in Ostdeutschland. Darauf wies der DGB am Freitag hin. Im Steinmetzhandwerk und Steinbildhauerhandwerk stieg zum selben Datum der Mindestlohn auf 11,35 Euro in Westdeutschland und Berlin beziehungsweise auf elf Euro in Ostdeutschland. Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gibt es etliche branchenspezifische Mindestlöhne, die meist darüber liegen. Diese werden von Gewerkschaften und Unternehmensverbänden in einem Tarifvertrag ausgehandelt und von der Politik für allgemeinverbindlich erklärt. Anders als der gesetzliche Mindestlohn ist einer der als allgemeinverbindlich erklärt wurde, für alle Beschäftigten einer Branche die Lohnuntergrenze. Ausnahmen, etwa für ehemals sogenannte Langzeitarbeitslose, gibt es nicht. (jW)

Übersicht zu Branchen­mindestlöhnen beim WSI-Tarifarchiv: www.kurzlink.de/branchenmindestlohn

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