Spanien muss Schmerzensgeld zahlen
Strasbourg. Der spanische Staat muss einem 36jährigen Mann, der unter Terrorverdacht festgenommen und von der Polizei gefoltert worden war, 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Richter rügten vor allem, dass die spanische Justiz keine wirksamen Ermittlungen zu den Foltervorwürfen unternommen habe. Damit sei gegen das Folterverbot verstoßen worden. Der Kläger war im Januar 2011 festgenommen worden. Ihm wurde die Mitgliedschaft in einer Organisation vorgeworfen, die zur baskischen Befreiungsbewegung ETA gehört. Dem Urteil zufolge wurde er wegen des Terrorverdachts in »geheimen Polizeigewahrsam« genommen. Dort wurde er nach eigenen Angaben schwer misshandelt – unter anderem mit Elektroschocks, Erstickungsversuchen und sexuellen Übergriffen. (AFP/jW)
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