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Aus: Ausgabe vom 20.06.2016, Seite 5 / Inland

Streubomben: Kein ­Verbot der Finanzierung

Berlin. Die Bundesregierung plant kein ausdrückliches Verbot von Finanzinvestitionen in Firmen, die Streumunition herstellen. Das geht aus einer Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen zur Umsetzung des »Oslo-Übereinkommens« hervor. In ihr wird behauptet: »Ein ausdrückliches Verbot von Finanzinvestitionen ist durch das Abkommen nicht gefordert.« Die BRD hatte das Übereinkommen über Streumunition 2009 ratifiziert und das Kriegswaffenkontrollgesetz entsprechend geändert. Die Osloer Streubombenkonvention verbietet den Einsatz und die Herstellung sowie den Handel mit dieser für Zivilisten besonders gefährlichen Munition. Außerdem verbietet sie, Bau, Verbreitung und Anwendung »zu fördern«.(dpa/jW)

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