Aus: Ausgabe vom 04.07.2016, Seite 11 / Feuilleton
Komplettisten
Neue Runde im Fall Böhmermann: Das Hamburger Landgericht hat dem TV-Unterhalter und Satiriker bereits untersagt, große Teile seines Gedichts »Schmähkritik« über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan öffentlich zu wiederholen. Jetzt will Erdogan das Gedicht komplett verbieten lassen. Erdogans Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger hat Klage beim Hamburger Landgericht eingereicht. »Böhmermann kann sich nicht auf Kunst berufen, wenn er selbst behauptet, das Kunstwerk stamme gar nicht von ihm«, sagte Sprenger dem Spiegel. Jan Böhmermann hatte der Zeit auf die Frage geantwortet, ob er das Gedicht selbst geschrieben habe: »Nein. Quelle: Internet.« (dpa/jW)
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