NPD scheiterte mit Eilantrag
Karlsruhe. Das laufende Verbotsverfahren bringt die rechtsextreme NPD in akute Finanznot. Im Streit um Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung scheiterte nun auch ein Eilantrag in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, eine einstweilige Anordnung gegen die Verwaltung des Bundestags zu erlassen. Das wurde am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt.
Weil unklar ist, ob die NPD noch in diesem Jahr verboten wird, bekommt sie die vierteljährlichen Zahlungen zur Zeit nur unter Vorbehalt. Als Sicherheit musste sie eine Grundschuld abtreten – auf die Parteizentrale in Berlin. Dem Rechenschaftsbericht der NPD für das Jahr 2014 zufolge ist die Immobilie mit 355.500 Euro bewertet. Mit dem Eilantrag wollte die Partei die Rückübertragung erzwingen. (dpa/jW)
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