Amoklauf: Keine Kostenerstattung
Stuttgart. Die Mutter des Amokläufers von Winnenden muss nicht für die Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen der Bluttat im März 2009 aufkommen. Die klagende Unfallkasse des Landes hat ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom August 2015 zurückgezogen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte.
Der 13. Zivilsenat hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Mutter im Gegensatz zum Vater ihre Aufsichtspflicht über den 17jährigen Amokläufer aus Sicht des Gerichts nicht verletzt hat. Sie habe keine Kenntnis davon gehabt, dass der Vater die Schusswaffe offen im Schlafzimmerschrank liegen hatte, hieß es. Ihr Sohn hatte beim Amoklauf an seiner ehemaligen Schule in Winnenden bei Stuttgart und auf seiner Flucht 15 Menschen und anschließend sich selbst getötet. (dpa/jW)
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