Schmerzensgeld für Atomkraftgegner
Karlsruhe. Einem Atomkraftgegner, den Polizisten bei einem Castortransport nach Gorleben in Gewahrsam genommen hatten, steht Schmerzensgeld zu. Das Bundesverfassungsgericht gab der Klage des Mannes statt, wie am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Der Kläger hatte im November 2011 die Bahnstrecke zwischen Lüneburg und Dannenberg blockiert. Die Polizei brachte ihn mit 1.350 anderen Protestteilnehmern zu einer nahen Wiese, wo sie ihn mindestens acht Stunden in einem provisorischen Gewahrsam festhielt. Das Landgericht Lüneburg stellte später fest, dass das rechtswidrig war, weil die Anordnung eines Richters fehlte, sah aber keinen Anlass für Schmerzensgeld. Das verletzt den Mann dem Karlsruher Beschluss zufolge in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person. Das Landgericht muss nun erneut entscheiden (Az. 1 BvR 1717/15). (dpa/jW)
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