Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 21.09.2016, Seite 4 / Inland

Geldstrafe für Hetze ­gegen Flüchtlinge

Coburg. Ein Ladenbesitzer aus dem oberfränkischen Selb soll wegen eines in seinem Schaufenster aufgestellten Schilds mit der Aufschrift »Asylanten müssen draußen bleiben« eine Geldstrafe zahlen. Die Staatsanwaltschaft Hof beantragte beim Amtsgericht Wunsiedel einen entsprechenden Strafbefehl, wie die Ermittlungsbehörde am Dienstag mitteilte. In der Zusammenschau der Aufschrift mit einem daneben abgebildeten Hund erfülle das Schild den Straftatbestand der Volksverhetzung, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter.

Zur Höhe der Geldstrafe teilten die Ermittler nichts mit. Ob der 54 Jahre alte Ladenbesitzer den Strafbefehl akzeptiert, war zunächst offen. Falls er ihn ablehnt, kommt es zu einem Prozess. (AFP/jW)