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Aus: Ausgabe vom 26.09.2016, Seite 1 / Inland

Bundeswehreinsatz in ­Syrien nicht geprüft

Berlin. Die Bundesregierung habe anlässlich des Einsatzes der Bundeswehr in Syrien »keine von den tatsächlichen Geschehnissen unabhängige Prüfung der rechtlichen Reichweite der Beistandsklausel vorgenommen«. Das gehe aus einem Schreiben des Auswärtigen Amts (AA) hervor, berichtete der Tagesspiegel am Sonntag. Der Bundeswehreinsatz in Syrien wurde von der Bundesregierung mit der sogenannten EU-Beistandsklausel legitimiert. Frankreich hatte nach den Terroranschlägen in Paris im November 2015 Militärhilfe beantragt, die den »Fall eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats« voraussetzt. Der Bundestag hatte daraufhin im Dezember die Beteiligung der Bundeswehr am Kampfeinsatz gegen den »Islamischen Staat« beschlossen. Es habe auch »keine abstrakte Untersuchung« zu den durch die Klausel begründeten Rechtspflichten gegeben, habe das AA erklärt.(jW)