Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Sa. / So., 21. / 22. Dezember 2024, Nr. 298
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 18.11.2016, Seite 1 / Inland

Verschleppungsvorwurf im NSU-Prozess

München. Der im NSU-Prozess wegen Beihilfe zum neunfachen Mord angeklagte Neonazi Ralf Wohlleben (Foto r.) hat am Donnerstag erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen seine Richter das Verfahren verzögert. Vorangegangen war ein Streit über einen weiteren Befangenheitsantrag, den Wohlleben am Mittwoch gestellt hatte. Bundesanwalt Herbert Diemer hatte daraufhin erklärt, es sei zu prüfen, ob Wohllebens Antrag »wegen Verschleppungsabsicht als unzulässig anzusehen ist«. Diemer sprach sich nach beiden Anträgen dafür aus, die Beweisaufnahme zunächst fortzusetzen. Der für Donnerstag geladene Zeuge konnte wegen des Streits bis zum frühen Nachmittag nicht vernommen werden. Wohlleben ist angeklagt, weil er die Beschaffung der wichtigsten Mordwaffe der mutmaßlichen NSU-Terroristen, einer Pistole vom Typ »Ceska« mit Schalldämpfer, organisiert haben soll. Der Mitangeklagte Carsten S. hat ausgesagt, er sei diesbezüglich von Wohlleben instruiert worden. (dpa/jW)