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Aus: Ausgabe vom 17.12.2016, Seite 10 / Feuilleton
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Urheber und Bezahlung

Schriftsteller, Filmemacher und Komponisten sollen für ihre kreative Leistung eine gerechtere Bezahlung bekommen. Dieses Ziel verfolgt die Reform des Urhebervertragsrechts, die der Bundestag am Donnerstag abend nach monatelangem Tauziehen verabschiedet hat. Künftig können Autoren die Exklusivrechte an einem Buch nach zehn Jahren zurückfordern, wenn sie anderswo ein besseres Angebot bekommen. Neu eingeführt wird ein Auskunftsanspruch, mit dem die Künstler in Erfahrung bringen können, wie oft sich ihr Werk verkauft. Zudem gibt es ein neues Klagerecht für Verbände, damit diese die Ansprüche von Urhebern vor Gericht besser durchsetzen können. (dpa/jW)

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