Arbeit von Heimkindern zählt nicht für die Rente
Stuttgart. Ehemalige Heimkinder können in sogenannten Fürsorgeeinrichtungen geleistete Arbeit nicht als Beitragszeit für die Rente anrechnen lassen. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des baden-württembergischen Landessozialgerichts in Stuttgart hervor. Hintergrund war die Klage einer 63jährigen, die von 1964 bis 1971 im »Kinderasyl« Gundelfingen an der Donau untergebracht war. Sie hatte argumentiert, im Heim Zwangsarbeit im Sinne eines Beschäftigungsverhältnisses geleistet zu haben, was nicht als bloße erzieherische Maßnahme gewertet werden könne. Das wollte sie bei der Rente berücksichtigt sehen. Die Richter gaben jedoch der Deutschen Rentenversicherung recht, die das anders sah. Nach damaliger Anschauung sei das Prinzip der Erziehung durch Arbeit vorherrschend gewesen, hieß es zur Begründung. (dpa/jW)
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