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Aus: Ausgabe vom 15.03.2017, Seite 2 / Inland
Tod nach Autorennen

Raser landen vor Bundesgerichtshof

Karlsruhe. Ein tödlicher Unfall bei einem illegalen Autorennen wird demnächst den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Die Richter verhandeln im Juni einen Fall aus Köln, wie am Dienstag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die beiden Angeklagten hatten sich im April 2015 ein Rennen geliefert. Bei Tempo 95 verlor ein Fahrer die Kontrolle und überfuhr eine Radfahrerin. Das Kölner Landgericht hatte die beiden Männer wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von zwei und eindreiviertel Jahren auf Bewährung verurteilt. Sowohl die Männer als auch die Staatsanwaltschaft haben das Urteil angefochten. Ende Februar hatte ein Berliner Gericht zwei Autoraser in einem ähnlichen Fall wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (dpa/jW)

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