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Aus: Ausgabe vom 15.04.2017, Seite 5 / Inland
Union-Busting

Lidl scheitert vor ­Arbeitsgericht

Augsburg. Eine vom Discounter Lidl ausgesprochene außerordentliche Kündigung gegen ein Betriebsratsmitglied ist unwirksam. Das hat das Arbeitsgericht Augsburg am Donnerstag entschieden. Ohne vorherige Abmahnung hätte die Kündigung nicht erfolgen dürfen, urteilte das Gericht. Das Unternehmen hatte dem Mitarbeiter eines Zentrallagers im Landkreis Augsburg mit der Begründung gekündigt, dass er einen Vorgesetzten und einen weiteren Mitarbeiter beleidigt haben soll. Der Mann bestritt dies. Lidl wollte erwirken, dass die für die Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes nötige – und in diesem Fall verwehrte – Zustimmung durch den Betriebsrat gerichtlich ersetzt werden kann. (dpa/jW)

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