Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2024
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Aus: Ausgabe vom 25.04.2017, Seite 1 / Inland

Strafprozess wegen Loveparade-Unglück

Düsseldorf. Die Loveparade-Katastrophe in Duisburg, bei der 21 Menschen starben, wird nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Anklage gegen sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier Beschäftigte des Veranstalters wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wurde zugelassen.

Vor gut einem Jahr hatte die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg die Eröffnung eines Strafprozesses noch abgelehnt. Die Richter hatten moniert, das zentrale Beweismittel der Anklage, ein Gutachten eines Sachverständigen, weise »gravierende inhaltliche und methodische Mängel« auf. Unter anderem die Staatsanwaltschaft Duisburg legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein. Dieser gab das OLG nun statt. Die Verhandlung wurde an das Landgericht Duisburg zurückverwiesen. Bei dem Technofestival am 24. Juli 2010 war es an einer Engstelle zu einem tödlichen Gedränge gekommen. (dpa/jW)