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Aus: Ausgabe vom 27.04.2017, Seite 15 / Medien

Streit um Daten auf Facebook

Berlin. Das Berufungsverfahren im Streit zwischen dem sozialen Netzwerk Facebook und der Mutter einer toten Minderjährigen vor dem Berliner Kammergericht ist ohne Urteil zu Ende gegangen. Die Richter ermutigten am Dienstag die Streitparteien, eine Einigung darüber zu erzielen, welche Daten die als Klägerin auftretende Mutter einsehen darf. Sie haben bis zum 9. Mai Zeit, einen Kompromiss zu finden.

Sollte keine Verständigung erzielt werden, welche Inhalte Facebook herausgeben soll, will das Kammergericht am 30. Mai entscheiden, ob das erstinstanzliche Urteil zugunsten der Mutter Bestand hat. Darin war Mitte Dezember entschieden worden, dass die Eltern des Mädchens als deren Erben auch ein Recht auf die Zugangsdaten zum Facebook-Account ihrer Tochter hätten.

Das Kind der Klägerin war im Alter von 15 Jahren vor eine U-Bahn geraten und getötet worden. Die Umstände sind unklar, weshalb die Eltern hoffen, in dem Facebook-Account Hinweise auf mögliche Suizid­absichten zu finden. Die in Irland ansässige Europa-Tochter von Facebook verweigerte der Klägerin die Zugangsdaten zu dem in einen Gedenkzustand versetzten Account. Das Kammergericht argumentierte jedoch, die Eltern hätten die Vertragsbeziehung ihrer Tochter zu Facebook geerbt wie jede andere schuldrechtliche Vertragsbeziehung. (AFP/jW)

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