Links & bündig: Jetzt bestellen!
Gegründet 1947 Montag, 24. Februar 2025, Nr. 46
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Links & bündig: Jetzt bestellen! Links & bündig: Jetzt bestellen!
Links & bündig: Jetzt bestellen!
Aus: Ausgabe vom 17.05.2017, Seite 4 / Inland

»Surf-Protokolle« sind zulässig

Karlsruhe. Die Bundesregierung darf grundsätzlich die IP-Adressen speichern, unter denen Nutzer ihre Internetportale aufrufen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag. Angesichts vermehrter sogenannter Cyberangriffe sei dies zulässig. Die Speicherung ermöglicht im Falle von Cyber­attacken die Strafverfolgung, denn die IP-Adressen können in der Regel über den Provider einem Nutzer zugeordnet werden.

Damit hat die Unterlassungsklage des Piraten-Politikers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung nur noch geringe Erfolgsaussichten. Der BGH verwies den Fall an das Landgericht Berlin zurück. (Reuters/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.