Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 09.06.2017, Seite 2 / Inland

Hausbesetzer müssen teils für ihre Räumung zahlen

Mainz. Hausbesetzer müssen teilweise für ihre Räumung durch die Polizei zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag in einem Musterverfahren zu einem Fall vor fünf Jahren. Geklagt hatten zwei Frauen, denen Gebührenbescheide über 395 beziehungsweise 1.122 Euro zugestellt worden waren. Die Erstgenannte muss die Hälfte, die andere zwei Drittel davon zahlen.

Die Besetzer bräuchten aber nicht für den ganzen Polizeieinsatz aufkommen, sondern nur für die Vollstreckung eines Platzverweises, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Christof Berthold. Die beiden Urteile sind richtungsweisend für rund 50 anhängige Verfahren. Bei der jetzt verhandelten Räumung waren 500 Beamte im Einsatz. Dieser hatte insgesamt 164.000 Euro gekostet. (dpa/jW)