»Kollegen sollten 40 statt 38 Stunden arbeiten«
Unternehmen wollte die Arbeitszeit per Betriebsvereinbarung nach oben setzen. Vor Gericht scheiterte es. Gespräch mit Thomas Steinhäuser
Johannes SupeIm Streit mit der Binz Ambulance- und Umwelttechnik in Ilmenau, einem industriellen Umrüster von Spezialfahrzeugen, hat die IG Metall nun erneut vor Gericht gewonnen. Geschäftsleitung und Betriebsrat schlossen gemeinsam eine Betriebsvereinbarung ab, mit der die Arbeitszeit der Kollegen nach oben gesetzt wurde – widerrechtlich. Was genau ging im Betrieb vor sich?
Es handelt sich um einen Betrieb, für den aktuell kein Tarifvertrag gilt. In den Einzelverträgen, nach denen die Kollegen beschäftigt sind, ist eine 38-Stunden-Woche vorgesehen. Nun erklärte der Arbeitgeber vor einigen Jahren, dass die Firma in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sei. Deswegen sollten die Beschäftigten künftig 40 Stunden die Woche arbeiten, wobei allerdings die zwei zusätzlichen Wochenstunden nicht bezahlt werden sollten. Da der Betriebsrat meinte, eine solche Regelung per Betriebsvereinbarung treffen zu können, fühlte sich der Arbeitgeber für eine Auseinandersetzung gut gerüstet. Wir haben ihm jedoch schon im März 2015 erklärt, dass es so nicht geht. Betriebsräte dürfen die Höhe der Wochenarbeitszeit schlicht nicht regeln. Unser Erfolg vor Gericht hat deswegen lediglich geltendes Recht bestätigt.
Um dieses Urteil zu verstehen, wäre es nützlich zu wissen, welche Regelungen in einer Betriebsvereinbarung...
Es handelt sich um einen Betrieb, für den aktuell kein Tarifvertrag gilt. In den Einzelverträgen, nach denen die Kollegen beschäftigt sind, ist eine 38-Stunden-Woche vorgesehen. Nun erklärte der Arbeitgeber vor einigen Jahren, dass die Firma in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sei. Deswegen sollten die Beschäftigten künftig 40 Stunden die Woche arbeiten, wobei allerdings die zwei zusätzlichen Wochenstunden nicht bezahlt werden sollten. Da der Betriebsrat meinte, eine solche Regelung per Betriebsvereinbarung treffen zu können, fühlte sich der Arbeitgeber für eine Auseinandersetzung gut gerüstet. Wir haben ihm jedoch schon im März 2015 erklärt, dass es so nicht geht. Betriebsräte dürfen die Höhe der Wochenarbeitszeit schlicht nicht regeln. Unser Erfolg vor Gericht hat deswegen lediglich geltendes Recht bestätigt.Artikel-Länge: 4182 Zeichen
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