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Aus: Ausgabe vom 06.07.2017, Seite 1 / Inland

Verwaltungsgericht ­verbietet Spontandemos

Hamburg. Innerhalb der »blauen Zone« in der Hamburger Innenstadt, für die auf 38 Quadratkilometern Grundrechte außer Kraft gesetzt wurden, bleiben während des G-20-Gipfels auch Spontandemonstrationen verboten. Das Verwaltungsgericht der Stadt hat in mehreren Beschlüssen Rechtsschutzanträge zurückgewiesen, die sich gegen das allgemeine Demonstrationsverbot dort richteten. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Rechtmäßigkeit der sogenannten Allgemeinverfügung könne im Eilverfahren nicht abschließend beurteilt werden, doch komme den staatlichen Interessen Vorrang zu. Das grundrechtlich geschützte Interesse, eine unbestimmte Vielzahl von Spontandemonstrationen in der Verbotszone abzuhalten, müsse zurückstehen. Zu den höherrangigen Interessen zählte das Verwaltungsgericht den »ordnungsgemäßen Ablauf« des G- 20-Imperialistentreffs im Hamburger Karolinenviertel.(dpa/jW)

Siehe Seiten 3, 4, 8 und 15

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