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Aus: Ausgabe vom 14.07.2017, Seite 7 / Ausland

EU-Verfahren wegen Ungarns NGO-Gesetz

Brüssel. Ungarns Auflagen für Nichtregierungsorganisationen stehen nach Ansicht der EU-Kommission »nicht im Einklang mit dem EU-Recht«. Am Donnerstag leitete Brüssel deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Nach dem im Juni im ungarischen Parlament verabschiedeten Gesetz müssen sich NGO fortan registrieren lassen, falls sie mehr als 24.000 Euro an Geldern aus dem Ausland erhalten. (AFP/jW)

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