Recht älterer Frauen auf Sexualität betont
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Portugal daran erinnert, dass Sex auch für Frauen über 50 wichtig sein kann. Hintergrund der Stellungnahme vom Dienstag ist der Fall einer Portugiesin, die nach einer fehlerhaften gynäkologischen Operation an starken Schmerzen unter anderem beim Geschlechtsverkehr litt. Eine Entschädigung, die ihr zunächst zugestanden worden war, kürzte ein Berufungsgericht mit Verweis darauf, dass sie bereits 50 sei und zwei Kinder habe. Sexualität sei in diesem Alter nicht mehr so wichtig.
Der EGMR sieht darin eine Diskriminierung. Er zitierte aus zwei anderen portugiesischen Urteilen zu ähnlichen Klagen von Männern, in denen diesen unabhängig von Alter und Zahl der Kinder Entschädigungsleistungen zugesprochen worden waren. (dpa/jW)
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