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Aus: Ausgabe vom 15.08.2017, Seite 11 / Feuilleton
Lesekultur

Nichts gelernt

Weil er ein Kennzeichen falsch an seinem Motorrad befestigte, hat eine Jugendrichterin einen jungen Mann zu 20 Stunden Lesen verdonnert. Die ausgefallene Strafe erhielt der 19jährige, weil sein Nummernschild bereits zum zweiten Mal wegen schwieriger Lesbarkeit aufgefallen war, wie das Münchner Amtsgericht am Montag mitteilte. Weil der Mann offenkundig nichts gelernt habe, verurteilte ihn die Richter Mann zu der sogenannten Leseweisung. Dadurch solle er motiviert werden, »sich auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinanderzusetzen«. Das Urteil vom 8. Juni ist rechtskräftig. Bei der »Leseweisung« handelt es sich um eine erzieherische Maßnahme, die an der Hochschule München durchgeführt wird. Die verurteilten Jugendlichen suchen sich aus vorgeschlagenen Büchern etwas aus, das zu ihren Interessen oder Problemen passt. Am Ende müssen sie eine Abschlussarbeit abgeben – laut Gericht darf das beispielsweise eine Kurzgeschichte, ein Plakat oder ein Rap sein. (dpa/jW)

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