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Aus: Ausgabe vom 23.08.2017, Seite 5 / Inland

Hartz IV : Rechte von ­Beziehern gestärkt

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Hartz-IV-Empfängern gestärkt. Sozialgerichte müssen in Eilverfahren zur Übernahme der Wohn- und Heizkosten prüfen, welche negativen Folgen den Betroffenen im konkreten Fall drohen, so die Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Die Eilbedürftigkeit darf demnach nicht »schematisch« beurteilt und die Anforderungen an ihre Glaubhaftmachung dürfen nicht »überspannt« werden (Az.: 1 BvR 1910/12). Geklagt hatte ein Mann, der nur reduzierte Leistungen erhielt, weil ihm unterstellt wurde, er teile sich den Haushalt mit einer anderen Person. Seinen Eilantrag auf höhere Leistungen für Alleinstehende lehnte das Landessozialgericht ab. Da noch keine Räumungsklage erhoben sei, drohe dem Mann keine Obdachlosigkeit. Karlsruhe stellte nun klar, dass es bei der Übernahme der Wohnkosten nicht nur darum gehe, Obdachlosigkeit zu verhindern. Vielmehr solle ein Existenzminimum gesichert werden. Dazu gehöre, möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben. (dpa/jW)

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