Vor Libyens Küste wird Völkerrecht gebrochen
Tripolis/Osnabrück. Libyen verstößt mit der Behinderung von Seenotrettern weit vor seiner Küste nach einem Bundestagsgutachten gegen das Völkerrecht. Von den Wissenschaftlichen Diensten des Parlaments heißt es, das Recht auf freie Schiffahrt gelte auch für eine Such- und Rettungszone jenseits des Küstenmeers. Die Behinderung von Seenotrettungseinsätzen sei dort nicht zulässig. Die international anerkannte in Tripolis ansässige Regierung hatte vor einigen Wochen eine 74 Seemeilen breite Verbotszone ausgerufen, die sich bis in internationale Gewässer erstreckt und deren Befahren sie Hilfsorganisationen untersagte. Die innenpolitische Sprecherin von Die Linke, Ulla Jelpke, bezeichnete die »libysche Küstenwache« gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (Montagausgabe) als »kriminelle Truppe«, die auf Recht und Gesetz pfeife. Jelpke forderte Bundesregierung und EU auf, die Zusammenarbeit »mit diesen Gangstern sofort einzustellen«. (AFP/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Alle Beteiligten haben dichtgehalten«
vom 05.09.2017 -
Politisches Urteil bestätigt
vom 05.09.2017 -
Staatsgewalt schützt Leerstand
vom 05.09.2017 -
17 Messerstiche, keine Erinnerung
vom 05.09.2017 -
Grundversorgung untergraben
vom 05.09.2017 -
Behördenschikane statt Hilfe
vom 05.09.2017 -
»Links Politik erinnert an die der AfD«
vom 05.09.2017