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Aus: Ausgabe vom 05.09.2017, Seite 1 / Inland

Vor Libyens Küste wird Völkerrecht gebrochen

Tripolis/Osnabrück. Libyen verstößt mit der Behinderung von Seenotrettern weit vor seiner Küste nach einem Bundestagsgutachten gegen das Völkerrecht. Von den Wissenschaftlichen Diensten des Parlaments heißt es, das Recht auf freie Schiffahrt gelte auch für eine Such- und Rettungszone jenseits des Küstenmeers. Die Behinderung von Seenotrettungseinsätzen sei dort nicht zulässig. Die internatio­nal anerkannte in Tripolis ansässige Regierung hatte vor einigen Wochen eine 74 Seemeilen breite Verbotszone ausgerufen, die sich bis in internationale Gewässer erstreckt und deren Befahren sie Hilfsorganisationen untersagte. Die innenpolitische Sprecherin von Die Linke, Ulla Jelpke, bezeichnete die »libysche Küstenwache« gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (Montagausgabe) als »kriminelle Truppe«, die auf Recht und Gesetz pfeife. Jelpke forderte Bundesregierung und EU auf, die Zusammenarbeit »mit diesen Gangstern sofort einzustellen«. (AFP/jW)