EU-Urteil gegen Verbot von genmanipuliertem Essen
Luxemburg. EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht im Alleingang gentechnisch veränderte Lebens- oder Futtermittel verbieten, solange kein ernstes Risiko für die Gesundheit oder Umwelt besteht. Im konkreten Fall habe Italien nicht einseitig den Anbau der umstrittenen Genmaissorte »Mon 810« verbieten dürfen, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-111/16). Über die EU-weite Regelungen für gentechnisch veränderte Lebensmittel könnten sich Länder des Staatenbunds nicht hinwegsetzen, weder mit Verboten noch mit Lockerungen. (dpa/jW)
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