Anti-»Dügida«-Aktionen waren rechtswidrig
Leipzig. Düsseldorfs Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hat mit seiner Aktion »Licht aus!« bei einer Kundgebung der islamfeindlichen »Dügida«-Bewegung rechtswidrig gehandelt. Das entschied am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Auch sein Aufruf an die Bürger, an einer Gegendemo teilzunehmen, sei nicht rechtens gewesen, urteilten die Leipziger Richter und widersprachen damit einem vorangegangenen Entscheid des Oberverwaltungsgerichts Münster.
Der Stadtchef hatte im Januar 2015 anlässlich einer »Dügida«-Veranstaltung zur Verdunklung von Gebäuden aufgerufen. Die Organisatorin der »Dügida«-Kundgebung hatte dagegen geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte, der OB dürfe die Meinungsbildung der Bürger nicht »lenken oder steuern«. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Mietverhältnisse machen tatsächlich arm«
vom 14.09.2017 -
Gegen atomare Bedrohung
vom 14.09.2017 -
Große Abschiebekoalition
vom 14.09.2017 -
Außenpolitik im Gerichtssaal
vom 14.09.2017 -
Endlich Ordnung in die Bude
vom 14.09.2017 -
Konfliktscheue Politikerinnen
vom 14.09.2017 -
»Die Leute gehen, wenn ihre Arbeitszeit zu Ende ist«
vom 14.09.2017