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Aus: Ausgabe vom 27.10.2017, Seite 4 / Inland

Richter: Militärjets über Camp erlaubt

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Donnerstag morgen in Leipzig bekanntgegeben, dass es im Fall der Aufklärungstiefflüge über einem Protestcamp 2007 nicht abschließend urteilen könne. In ihrer Stellungnahme monierten die Richter einen möglichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit durch die »abschreckende Wirkung« der »Tornado«-Kampfbomber. Ein »vom Grundgesetz verbotener Einsatz der Streitkräfte im Inneren« liege jedoch nicht vor, so die Richter. Der Fall wurde an das Oberverwaltungsgericht Greifswald zurückverwiesen, wo über die polizeirechtliche Verhältnismäßigkeit neu verhandelt werden solle. Die Kläger hatten vor dem BVerwG unrechtmäßige Bildaufnahmen und deren Weitergabe geltend gemacht, nachdem Jets mit Spähtechnik im Zuge des G-8-Gipfels 2007 gegen das Zeltlager Reddelich eingesetzt worden waren. (jW)

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