Enteignung von DDR-Rentnern rechtens
Karlsruhe. Die Kappung von Renten hochrangiger DDR-Funktionäre verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht gegen das Grundgesetz. Beschwerden dagegen nahm Karlsruhe nicht zur Entscheidung an, wie aus zwei am Mittwoch veröffentlichten Beschlüssen vom 9. November hervorgeht. Die Kläger sind ein ehemaliger stellvertretender Minister und die Witwe eines Staatsanwalts.
Der Gesetzgeber durfte demnach bei der Übertragung von Rentenansprüchen im Zuge des Anschlusses der DDR an die BRD Entgelte aus Zusatzversorgungssystemen auf den Durchschnittsverdienst der Beschäftigten in der DDR im jeweiligen Kalenderjahr kürzen. Die Richter erklärten, Beschränkungen und Kürzungen seien berechtigt, sofern dies dem Gemeinwohl diene, besonders der Abschaffung ungerechtfertigter und dem Abbau überhöhter Leistungen. (dpa/jW)
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